Artikel 3 — 2009/48/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Januar 2009 zur Befreiung bestimmter Parteien von der Ausweitung des Antidumpingzolls auf Fahrräder mit Ursprung in der Volksrepublik China, der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 des Rates eingeführt und zuletzt mit der Verordnung (EG) Nr. 1095/2005 aufrechterhalten und geändert wurde, auf bestimmte Fahrradteile und zur Aufhebung der Befreiung von der Entrichtung des auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China ausgeweiteten Antidumpingzolls, die bestimmten Parteien mit der Verordnung (EG) Nr. 88/97 der Kommission gewährt wurde (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 157)
Rückverweise
Tabelle 3 enthält die aktualisierte Liste der untersuchten Parteien gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 88/97. Auf die Anträge der in dieser Tabelle aufgelisteten Partei hin wurde die Entrichtung des ausgeweiteten Antidumpingzolls mit Wirkung von dem in der Spalte „Mit Wirkung vom“ genannten Datum ausgesetzt.
| Name | Anschrift | Land | Aussetzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 88/97 | Mit Wirkung vom | TARIC-Zusatzcode |
| Winora-Staiger GmbH | Max-Planck-Straße 6, 97526 Sennfeld | DE | Artikel 5 | 27.11.2008 | A894 |
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