Artikel 6 — Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Festlegung revidierter Umweltkriterien sowie der diesbezüglichen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für die Vergabe des gemeinschaftlichen Umweltzeichens für Kultursubstrate (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6962) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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