Artikel 4 — Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Festlegung revidierter Umweltkriterien sowie der diesbezüglichen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für die Vergabe des gemeinschaftlichen Umweltzeichens für Kultursubstrate (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6962) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Zu verwaltungstechnischen Zwecken erhält die Produktgruppe „Kultursubstrate“ den Produktgruppenschlüssel „029“
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