Artikel 6 — Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Genehmigung von Krisenplänen zur Bekämpfung der Geflügelpest und der Newcastle-Krankheit (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6806) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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