Artikel 5 — 2005/85/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 2005 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Pistazien und bestimmten hieraus hergestellten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft der Iran ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 117)Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Februar 2005.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um dieser Entscheidung nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
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