Artikel 3 Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen — Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 22. April 2004 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank, für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken sowie für hiermit zusammenhängende finanzielle Angelegenheiten erforderlich sind (EZB/2004/8)
(1) Die Forderungen der teilnehmenden NZBen werden am 1. Mai 2004 gemäß den angepassten Gewichtsanteilen im Schlüssel für die Kapitalzeichnung der betreffenden teilnehmenden NZBen angepasst. Die Höhe der Forderungen der teilnehmenden NZBen ab dem 1. Mai 2004 ist in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
(2) Bei jeder teilnehmenden NZB wird gemäß diesem Artikel und ohne weitere Formalitäten und Maßnahmen angenommen, dass sie am 1. Mai 2004 den neben ihrem Namen in der vierten Spalte der Tabelle im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten absoluten Wert der Forderung (in Euro) übertragen oder erhalten hat, wobei sich „-“ auf eine Forderung bezieht, die die betreffende NZB an die EZB überträgt, und „+“ auf eine Forderung, die die EZB an die betreffende NZB überträgt.
(3) Am 3. Mai 2004 überträgt oder erhält jede teilnehmende NZB den neben ihrem Namen in der vierten Spalte der Tabelle im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten absoluten Wert des Betrags (in Euro), wobei sich „+“ auf einen Betrag bezieht, den die betreffende NZB an die EZB überträgt, und „-“ auf einen Betrag, den die EZB an die betreffende NZB überträgt.
(4) Die EZB und die teilnehmenden NZBen, die gemäß Absatz 3 zur Übertragung von Beträgen verpflichtet sind, übertragen am 3. Mai 2004 darüber hinaus getrennt die Zinsen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 3. Mai 2004 auf die jeweiligen von der EZB und den entsprechenden NZBen geschuldeten Beträge auflaufen. Die Übertragenden und die Empfänger dieser Zinsen sind identisch mit den Übertragenden und Empfängern der Beträge, auf die die Zinsen auflaufen.
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