Artikel 1 Begriffsbestimmungen — Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 22. April 2004 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank, für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken sowie für hiermit zusammenhängende finanzielle Angelegenheiten erforderlich sind (EZB/2004/8)
Rückverweise
Im Sinne dieses Beschlusses sind die nachstehend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen:
a) Der „kumulierte Wert der Eigenmittel“ ist der Gesamtwert der von der EZB am 30. April 2004 berechneten Währungsreserven, Neubewertungskonten und den Reserven gleichwertigen Rückstellungen der EZB, zu- bzw. abzüglich des berechneten kumulierten Nettogewinns bzw. -verlusts der EZB für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 nach Einbeziehung der einbehaltenen EZB-Seigniorage-Einkünfte für den Monat April 2004, jedoch ohne Einbeziehung der EZB-Seigniorage-Einkünfte im ersten Quartal 2004, die bereits an die NZBen verteilt wurden. Die Währungsreserven der EZB und die den Reserven gleichwertigen Rückstellungen umfassen, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des „kumulierten Wertes der Eigenmittel“, den allgemeinen Reservefonds und die den Reserven gleichwertigen Rückstellungen für wechselkurs- und marktpreisbedingte Bewertungsverluste.
b) Der „Übertragungstag“ ist der 19. Mai 2004.
c) Der Begriff „EZB-Seigniorage-Einkünfte“ hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff „Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf“ im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d) des Beschlusses EZB/2002/9 vom 21. November 2002 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die Nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Art. 4 VGG · VGG · Verbrauchergewährleistungsgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 6, 10, 12, 13 und 31 , BGBl. I Nr. 175/2021) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
§ 6 WGarG 2008 · WGarG 2008 · Wiener Garagengesetz 2008
§ 6
…Stellplätze zu errichten. Die übrigen Bestimmungen des Abs. 3a bleiben unberührt. (3e) Bei Nicht-Wohngebäuden, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Richtlinie (EU) 2023/1791 befinden oder von diesen genutzt werden, ist bis zum 1. Jänner 2033 für mindestens 50 …