Artikel 1 Begriffsbestimmungen — Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 22. April 2004 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank, für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken sowie für hiermit zusammenhängende finanzielle Angelegenheiten erforderlich sind (EZB/2004/8)
Rückverweise
Im Sinne dieses Beschlusses sind die nachstehend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen:
a) Der „kumulierte Wert der Eigenmittel“ ist der Gesamtwert der von der EZB am 30. April 2004 berechneten Währungsreserven, Neubewertungskonten und den Reserven gleichwertigen Rückstellungen der EZB, zu- bzw. abzüglich des berechneten kumulierten Nettogewinns bzw. -verlusts der EZB für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 nach Einbeziehung der einbehaltenen EZB-Seigniorage-Einkünfte für den Monat April 2004, jedoch ohne Einbeziehung der EZB-Seigniorage-Einkünfte im ersten Quartal 2004, die bereits an die NZBen verteilt wurden. Die Währungsreserven der EZB und die den Reserven gleichwertigen Rückstellungen umfassen, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des „kumulierten Wertes der Eigenmittel“, den allgemeinen Reservefonds und die den Reserven gleichwertigen Rückstellungen für wechselkurs- und marktpreisbedingte Bewertungsverluste.
b) Der „Übertragungstag“ ist der 19. Mai 2004.
c) Der Begriff „EZB-Seigniorage-Einkünfte“ hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff „Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf“ im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d) des Beschlusses EZB/2002/9 vom 21. November 2002 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die Nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…