2003/127/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Februar 2003 zur Änderung der Entscheidung 2001/218/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, vorübergehend zusätzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al. (dem Kiefernfadenwurm) gegenüber anderen Gebieten Portugals zu treffen als denjenigen, in denen dieser Schadorganismus bekanntermaßen nicht vorkommt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 581)
(EU) 2003/127
In Kraft bis 19. September 2026
Up-to-date