2003/88/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. November 2002 über die Beihilfen für Fischer und Muschelzüchter infolge der Verschleimung und der Einstellung der Fischereitätigkeit aus technischen Gründen im Adriatischen Meer im Jahr 2000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4365) (Text von Bedeutung für den EWR)
(EU) 2003/88
In Kraft bis 14. August 2026
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