2001/23/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2000 zur Annahme des Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2001 zu verbuchen sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3985)
(EU) 2001/23
In Kraft bis 14. August 2026
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