Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 4. Juni 2026.#Strominator Elektro GmbH gegen Bundesimmobiliengesellschaft mbH.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 72 – Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit – Wendung ,während der Laufzeit eines Auftrags‘ – Abnahme der erbrachten Bauleistungen – Legung der Schlussrechnung – Fehlende Zahlung des öffentlichen Auftraggebers.#Rechtssache C-820/24.—Gerichtshof Entscheidung
Rechtssache C-820/2404. Juni 2026
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) 4. Juni 2026
In der Rechtssache C‑820/24
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV , eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) mit Beschluss vom 25. November 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 28. November 2024, in dem Verf…