§ 0 Luxemburger Anrechnungs- und Anerkennungsverordnung
Up-to-date
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 2 letzter Satz des Kulturabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg, BGBl. Nr. 372/1972, in der Fassung des Zusatzprotokolles BGBl. Nr. 588/1986 wird verordnet:
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