Art. 59
In Kraft seit 14. Dezember 1955
Up-to-date
Die Entscheidung des Gerichtshofes ist nur für die Parteien verbindlich, und zwar nur für den Fall, über den entschieden worden ist.
Rückverweise
UNO-Charta · Statut des Internationalen Gerichtshofes
Art. 38
…Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung; c) die von den zivilisierten Staaten anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze; d) unter Vorbehalt der Bestimmung des Artikels 59 die gerichtlichen Entscheidungen und die Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Völker als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen. 2. Durch diese Bestimmung wird die Befugnis…