Art. 1 Artikel 1.
In Kraft seit 14. Dezember 1955
Up-to-date
Der durch die Satzung der Vereinten Nationen als das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen geschaffene Internationale Gerichtshof soll gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Statuts errichtet werden und seine Tätigkeit ausüben.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden