Art. 40
In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date
Der Verkäufer kann sich auf die Artikel 38 und 39 nicht berufen, wenn die Vertragswidrigkeit auf Tatsachen beruht, die er kannte oder über die er nicht in Unkenntnis sein konnte und die er dem Käufer nicht offenbart hat.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden