Art. 92
In Kraft seit 14. Dezember 1955
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Kapitel XIV. |
Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen. Er übt seine Funktionen gemäß dem beigefügten Statut aus, das auf dem Statut des Ständigen Internationalen Gerichtshofes beruht und einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Satzung bildet.
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