Art. 82
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Art. 82 — UN-Charta
In jedem Treuhandschaftsvertrag können eine strategische Zone oder strategische Zonen bezeichnet werden, die das ganze Treuhandgebiet, auf das sich der Vertrag bezieht, oder Teile desselben umfassen, unbeschadet eines Sonderabkommens oder von Sonderabkommen, die gemäß Artikel 43 abgeschlossen wurden.
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