Art. 8
Up-to-date
Art. 8 — UN-Charta
Die Vereinten Nationen beschränken in keiner Weise die Auswahl von Männern und Frauen, die, völlig gleichberechtigt, jede Stellung in den Haupt- und Hilfsorganen der Vereinten Nationen bekleiden können.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden