Art. 8
In Kraft seit 14. Dezember 1955
Up-to-date
Die Vereinten Nationen beschränken in keiner Weise die Auswahl von Männern und Frauen, die, völlig gleichberechtigt, jede Stellung in den Haupt- und Hilfsorganen der Vereinten Nationen bekleiden können.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden