Art. 78 Artikel 78.
In Kraft seit 14. Dezember 1955
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UN-Charta
Das System der Treuhandschaft findet keine Anwendung auf Gebiete, die Mitglieder der Vereinten Nationen geworden sind: die Beziehungen zwischen diesen beruhen auf der Achtung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit.
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