Art. 7
In Kraft seit 14. Dezember 1955
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Kapitel III. |
1. Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden geschaffen: eine Generalversammlung, ein Sicherheitsrat, ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Treuhandschaftsrat, ein Internationaler Gerichtshof und ein Sekretariat.
2. Gemäß der vorliegenden Satzung können Hilfsorgane geschaffen werden, die sich als notwendig erweisen.
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