Art. 69 Artikel 69.
In Kraft seit 14. Dezember 1955
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UN-Charta
Der Wirtschafts- und Sozialrat ladet ein Mitglied der Vereinten Nationen ein, ohne Stimmrecht an seinen Beratungen über eine Angelegenheit teilzunehmen, die für das betreffende Mitglied von besonderer Bedeutung ist.
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