Art. 32
In Kraft seit 14. Dezember 1955
Up-to-date
Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrates ist, oder jeder Staat, der nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist, ist zur Teilnahme an der Erörterung des Streitfalles, ohne Stimmrecht, einzuladen, wenn dieses Mitglied oder dieser Staat in dem vom Sicherheitsrat geprüften Streitfall Partei ist. Der Sicherheitsrat setzt die Bedingungen fest, die er für die Teilnahme eines Staates für angemessen hält, der nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist.
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