Art. 31
In Kraft seit 14. Dezember 1955
Up-to-date
Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrates ist, kann, ohne Stimmrecht, an der Erörterung jeder vor den Sicherheitsrat gebrachten Frage teilnehmen, wenn dieser der Auffassung ist, daß die Interessen dieses Mitgliedes besonders berührt werden.
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