Art. 111
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Art. 111 — UN-Charta
Die vorliegende Satzung, deren chinesischer, französischer, russischer, englischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, bleibt in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verwahrt. Ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften davon werden von dieser Regierung den Regierungen der anderen Signatarstaaten übermittelt.
Zu Urkund dessen haben die Vertreter der Regierungen der Vereinten Nationen die vorliegende Satzung unterzeichnet.
Gegeben in der Stadt San Francisco am sechsundzwanzigsten Juni eintausendneunhundertfünfundvierzig.
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