BundesrechtInternationale VerträgeSchengener Übereinkommen – DurchführungTitel II Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und PersonenverkehrKapitel 3 SichtvermerkeAbschnitt 1 Sichtvermerke für einen kurzfristigen AufenthaltArt. 17

Art. 17Artikel 17

In Kraft seit 01. Dezember 1997
Up-to-date