Art. 135
In Kraft seit 01. Dezember 1997
Up-to-date
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten vorbehaltlich der Bestimmungen der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 über den Flüchtlingsstatus in der Fassung des Protokolls von New York vom 31. Januar 1967.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden