Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission durch einstimmigen Beschluß die in Anhang III dieses Vertrags genannten Vergünstigungen auf jedes gemeinsame Unternehmen ganz oder teilweise in Anwendung bringen; jeder Mitgliedstaat ist alsdann in seinem Bereich zu deren Gewährung verpflichtet.
Der Rat kann nach demselben Verfahren die Bedingungen für die Gewährung dieser Vergünstigungen festlegen.
Rückverweise
EAG-Vertrag · Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Art. 106a
…1) Artikel 7, die Artikel 9 bis 9f, Artikel 48 Absätze 2 bis 5 und die Artikel 49 und 49a des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 16a, die Artikel 190 bis…
Art. 206
…Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig vom Rat geschlossen. Werden durch diese Abkommen Änderungen dieses Vertrags erforderlich, so müssen diese zuvor nach dem Verfahren des Artikels 48 Absätze 2 bis 5 des Vertrags über die Europäische Union beschlossen werden.…
Art. 17
… 18 bis 23 im Wege des Schiedsverfahrens oder von Amts wegen nichtausschließliche Lizenzen erteilt werden: a) an die Gemeinschaft oder die nach Artikel 48 hierzu berechtigten gemeinsamen Unternehmen – für Patente, vorläufig geschützte Rechte oder Gebrauchsmuster betreffend Erfindungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Kernforschung, soweit die Erteilung dieser Lizenzen…