Art. 199
In Kraft seit 01. Mai 1999
Up-to-date
Die Kommission unterhält alle zweckdienlichen Beziehungen zu den Organen der Vereinten Nationen, ihrer Fachorganisationen und der Welthandelsorganisation.
Sie unterhält ferner, soweit zweckdienlich, Beziehungen zu allen internationalen Organisationen.
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