Art. 174
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
(1) Die im Verwaltungshaushalt enthaltenen Ausgaben umfassen insbesondere
a) die Verwaltungskosten und
b) die Ausgaben für die Überwachung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
(2) Die im Forschungs- und Investitionshaushalt enthaltenen Ausgaben umfassen insbesondere
a) die Ausgaben für die Durchführung des Forschungsprogramms der Gemeinschaft,
b) die etwaige Beteiligung an dem Kapital der Agentur und an deren Investitionsausgaben,
c) die Ausgaben für die Ausstattung von Unterrichtsanstalten,
d) die etwaige Beteiligung an den gemeinsamen Unternehmen und an bestimmten gemeinsamen Vorhaben.
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