Art. 5 Amtliche Tätigkeiten
In Kraft seit 01. Juli 2006
Up-to-date
Art. 5 Amtliche Tätigkeiten — COTIF
Amtliche Tätigkeiten der Organisation im Sinne dieses Protokolls sind die Tätigkeiten, die den in Artikel 2 des Übereinkommens festgelegten Zielen entsprechen.
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