Für Zwecke dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften bezeichnet der Ausdruck
a) „Beförderer“ den vertraglichen Beförderer, mit dem der Absender den Beförderungsvertrag gemäß diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften geschlossen hat, oder einen aufeinander folgenden Beförderer, der auf der Grundlage dieses Vertrages haftet;
b) „ausführender Beförderer“ einen Beförderer, der mit dem Absender den Beförderungsvertrag nicht geschlossen hat, dem aber der Beförderer gemäß Buchstabe a) die Durchführung der Beförderung auf der Schiene ganz oder teilweise übertragen hat;
c) „Allgemeine Beförderungsbedingungen“ die in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Tarifen in jedem Mitgliedstaat zu Recht bestehenden Bedingungen des Beförderers, die mit Abschluss des Beförderungsvertrages dessen Bestandteil geworden sind;
d) „intermodale Transporteinheit“ Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger oder sonstige vergleichbare Ladeeinheiten, die im intermodalen Verkehr verwendet werden.
Rückverweise
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Protokoll (OTIF)
Art. 4 Befreiung von Abgaben und Zöllen
…den persönlichen Bedarf der Mitglieder des Personals der Organisation gekauft oder eingeführt beziehungsweise erbracht werden, wird eine Befreiung gemäß diesem Artikel nicht gewährt. § 3. Artikel 3 § 3 gilt für Waren, die gemäß § 1 eingeführt worden sind, entsprechend.…
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Anhang F (APTU)
Art. 8 ETV
…wenn es erneuert oder umgerüstet wird. Die Anwendung hat in Übereinstimmung mit der in § 4 Buchst. f) geregelten Migrationsstrategie zu erfolgen. § 3 Nach dem Mitteilungsverfahren gemäß Artikel 35 §§ 3, 4 des Übereinkommens und mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten hat der Generalsekretär auf…
Art. 5 Validierung technischer Normen
…Artikel 16, 20 und 33 § 6 des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren zu beschließen. Die Beschlüsse treten gemäß Artikel 35 §§ 3 und 4 des Übereinkommens in Kraft. § 2 Einen Antrag auf Validierung einer technischen Norm können stellen: a) jeder Vertragsstaat; b) jede regionale Organisation…