Beförderungen, auf die diese Einheitlichen Rechtsvorschriften Anwendung finden, unterliegen im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter sowie den Vorschriften des Zollrechtes und des Tierschutzrechtes.
Rückverweise
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Anhang F (APTU)
Art. 2 Begriffsbestimmungen
…Für Zwecke dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften, ihrer Anlage(n) und der ETV bezeichnet zusätzlich zu den in Artikel 2 der ATMF definierten Begriffen der Ausdruck a) „Reisezugwagen“ ein Eisenbahnfahrzeug ohne eigenen Antrieb, das zur Beförderung von Personen bestimmt ist; der Begriff umfasst…
Art. 6 Annahme von ETV
…des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren zu beschließen. Die Beschlüsse treten gemäß Artikel 35 §§ 3 und 4 des Übereinkommens in Kraft. § 2 Einen Antrag auf Annahme oder Änderung von ETV gemäß § 1 können stellen: a) jeder Vertragsstaat; b) jede regionale Organisation gemäß Artikel 2…
Art. 5 Validierung technischer Normen
…des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren zu beschließen. Die Beschlüsse treten gemäß Artikel 35 §§ 3 und 4 des Übereinkommens in Kraft. § 2 Einen Antrag auf Validierung einer technischen Norm können stellen: a) jeder Vertragsstaat; b) jede regionale Organisation gemäß Artikel 2 Buchst. x) der ATMF; c…
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Protokoll (OTIF)
Art. 5 Amtliche Tätigkeiten
…Amtliche Tätigkeiten der Organisation im Sinne dieses Protokolls sind die Tätigkeiten, die den in Artikel 2 des Übereinkommens festgelegten Zielen entsprechen.…
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Anhang G (ATMF)
Art. 5 Zuständige Behörde
…Aufgabe der nationalen oder internationalen Behörden, die nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Vertragsstaates hierfür zuständig sind, nachstehend als zuständige Behörde bezeichnet. § 2 Die zuständigen Behörden sind berechtigt oder gemäß den in ihrem Staat geltenden Bestimmungen verpflichtet, die Zuständigkeit für die Durchführung von Prüfungen, einschließlich der Ausgabe des…
Art. 21 Anhänge und Empfehlungen
…Artikel 33 § 6 des Übereinkommens festgelegt ist. Die Entscheidungen treten nach Artikel 35 §§ 3 und 4 des Übereinkommens in Kraft. § 2 Ein Antrag auf Annahme eines Anhangs oder einer Bestimmung zu dessen Änderung kann gestellt werden von: a) einem Vertragsstaat; b) einer regionalen Organisation nach Artikel…
Art. 16 Unfälle, Zwischenfälle und schwere Beschädigungen
…betreffenden Staat geltende Bestimmungen nicht anderes vorschreiben. Zusätzlich zur den beteiligten Parteien auferlegten Untersuchungspflicht kann der Vertragsstaat die Vornahme einer unabhängigen Untersuchung verlangen. § 2 Ein Fahrzeug gilt als schwer beschädigt, wenn es nicht auf einfache Weise wieder so instand gesetzt werden kann, dass es ohne den Betrieb zu gefährden…