Der Absender und der Beförderer vereinbaren, wem das Verladen und das Entladen des Gutes obliegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, trifft die Pflicht zum Verladen und Entladen bei Stückgut den Beförderer, während bei Wagenladungen die Pflicht zum Verladen den Absender und die Pflicht zum Entladen nach der Ablieferung den Empfänger trifft.
Wird das Gut vom Absender verladen, so haftet er für alle Folgen der mangelhaften Verladung und hat dem Beförderer insbesondere den ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Beförderer hat die mangelhafte Verladung nachzuweisen.
Rückverweise
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Anhang G (ATMF)
Art. 6a Anerkennung von Verfahrensunterlagen
…Einrichtungen, den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Haltern und den Infrastrukturbetreibern in allen Vertragsstaaten ohne weiteres anzuerkennen. § 2 Ist eine Anforderung oder Bestimmung gemäß Artikel 13 der Einheitlichen Rechts-vorschriften APTU für gleichwertig erklärt worden, sind bereits durchgeführte und aufgezeichnete Bewertungen und Prüfungen nicht zu wiederholen.…
Art. 10a Regeln für den Entzug oder das Ruhen von technischen Zertifikaten
…Einheitlichen Rechtsvorschriften und den in den ETV enthaltenen Bestimmungen; d) wenn gemäß Artikel 12 der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU geltende entsprechende nationale Bestimmungen oder gemäß Artikel 13 der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU für gleichwertig erklärte Bestimmungen nicht eingehalten sind. Das Ruhen des Zertifikats gilt für den/die betroffenenVertragsstaat(en). § 5 Das…
Art. 6 Gültigkeit technischer Zertifikate
…Behörden oder Prüforganen gemäß den ETV durchgeführten Überprüfungen anzuerkennen. Für den anderen Teil des Fahrzeugs haben die zuständigen Behörden zur Gänze der Äquivalenztabelle gemäß Artikel 13 der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU Rechnung zu tragen. Die Einhaltung von – gleichen und als gleichwertig erklärten Bestimmungen, – sich nicht auf einen Sonderfall, der Auswirkungen…
Art. 2 Begriffsbestimmungen
…Prüfbescheinigung“ die von dem Prüforgan ausgestellte Bescheinigung über das positive Ergebnis der Prüfung; d) „Fachausschuss für technische Fragen“ den in Artikel 13 § 1 Buchst. f) des Übereinkommens vorgesehenen Ausschuss; da) „Auftraggeber“ eine öffentliche oder private Stelle, die den Entwurf und/oder den Bau…
COTIF · Internationaler Eisenbahnverkehr – Anhang F (APTU)
Art. 12 Nationale technische Anforderungen
…stellen, dass der Generalsekretär über ihre nationalen technischen Anforderungen, die für Eisenbahnfahrzeuge gelten, Kenntnis erlangt. Der Generalsekretär hat diese Anforderungen in der Datenbank gemäß Artikel 13 der Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF zu veröffentlichen. Die Informationen müssen binnen 3 Monaten ab dem Inkrafttreten der geänderten Einheitlichen Rechtsvorschriften beim Generalsekretär einlangen. Die Anforderung darf…