Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 9. Juli 2026.#***X*** gegen Finanzamt für Großbetriebe.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Mehrwertsteuer – Steuerbefreiung für Leistungen, die zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Banken‑, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze tätigen – Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens – Begriff ‚Beihilfe‘ – Vorteil – Selektivität – Antrag auf zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils.#Rechtssache C-360/25.—Gerichtshof Entscheidung
Rechtssache C-360/2509. Juli 2026
…Beschluss vom 5. Mai 2025, Schoger (C‑460/24, EU:C:2025:346), für offensichtlich unzulässig erklärt worden ist, da es nicht den Anforderungen nach Art. 94 Buchst. a und c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs entsprochen hat.
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In den Rn. 20 bis 22 dieses Beschlusses hat der Gerichtshof zum einen festgestellt…