Auf Tätigkeiten, die in einem Mitgliedstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, findet dieses Kapitel in dem betreffenden Mitgliedstaat keine Anwendung.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschließen, dass dieses Kapitel auf bestimmte Tätigkeiten keine Anwendung findet.
Rückverweise
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 62
…Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.…
StDLG 2011 · Steiermärkisches Dienstleistungsgesetz 2011
§ 2 Ausnahmen
…ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung; 5. Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten; 6. Tätigkeiten, die im Sinne des Art. 51 AEUV mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind; 7. soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder…