Art. 342 Artikel 342(ex-Artikel 290 EGV)
In Kraft seit 01. Dezember 2009
Up-to-date
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
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