Art. 280 Artikel 280(ex-Artikel 244 EGV)
In Kraft seit 01. Dezember 2009
Up-to-date
Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union sind gemäß Artikel 299 vollstreckbar.
Rückverweise
Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
Art. 60
…Unbeschadet der Artikel 278 und 279 AEUV oder des Artikels 157 EAG-Vertrag haben Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung. Abweichend von Artikel 280 AEUV werden die Entscheidungen des Gerichts, in denen eine Verordnung für nichtig erklärt wird, erst nach Ablauf der in Artikel 56 Absatz 1 dieser Satzung…