Jeder Bürger der Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat kann allein oder zusammen mit anderen Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten.
Rückverweise
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 24
…werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt. Jeder Unionsbürger besitzt das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament nach Artikel 227. Jeder Unionsbürger kann sich an den nach Artikel 228 eingesetzten Bürgerbeauftragten wenden. Jeder Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der in Artikel 55…