Art. 164 Artikel 164(ex-Artikel 148 EGV)
In Kraft seit 01. Dezember 2009
Up-to-date
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen die den Europäischen Sozialfonds betreffenden Durchführungsverordnungen.
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