Art. 159 Artikel 159(ex-Artikel 143 EGV)
In Kraft seit 01. Dezember 2009
Up-to-date
Die Kommission erstellt jährlich einen Bericht über den Stand der Verwirklichung der in Artikel 151 genannten Ziele sowie über die demografische Lage in der Union. Sie übermittelt diesen Bericht dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss.
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