Unbeschadet der Befugnisse der Europäischen Zentralbank erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung der Europäischen Zentralbank erlassen.
Rückverweise
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 139 Artikel 139
…5); d) Ausgabe des Euro (Artikel 128); e) Rechtsakte der Europäischen Zentralbank (Artikel 132); f) Maßnahmen bezüglich der Verwendung des Euro (Artikel 133); g) Währungsvereinbarungen und andere Maßnahmen bezüglich derWechselkurspolitik (Artikel 219); h) Ernennung der Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (Artikel 283 Absatz 2); i…