BundesrechtInternationale VerträgeEuropäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)Art. 3

Art. 3Anwendung von Bestimmungen des Übereinkommens auf den Straßenverkehr mit Fahrzeugen aus Nichtvertragsstaaten

In Kraft seit 20. September 2010
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