Art. 16
In Kraft seit 24. April 1992
Up-to-date
Art. 16 — AETR
Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn nach seinem Inkrafttreten die Zahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als drei beträgt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden