Art. 4 Artikel 4 — Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Rückverweise
4.1 Die Fördereignung von Projekten, die ihm Rahmen dieses Abkommens finanziert werden sollen, wird von Fall zu Fall geprüft, wobei die Ex-ante-Leitlinien und die im Rahmen der „Helsinki“-Regeln für gebundene Hilfe gewonnenen Erfahrungen sowie gegebenenfalls nationale Anforderungen und Kriterien berücksichtigt werden. Eine indikative Liste der förderfähigen Projektsektoren ist diesem Abkommen als Anhang III beigefügt.
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