Art. 2 Artikel 2 — Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Rückverweise
2.1 Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, Kredite zu konzessionellen Konditionen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 65.000.000,- (Euro fünfundsechzig Millionen) zu unterstützen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), Wien, im Wege von Kommerzbanken unter dem Exportfinanzierungsverfahren für die Finanzierung von Projekten unter dem gegenständlichen Abkommen refinanziert werden.
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