Art. 14 Sprache — Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
Die Korrespondenz zwischen den Parteien und ihren zuständigen Behörden, insbesondere für die Übermittlung von Anfragen und Anträgen, Dokumenten und Aufzeichnungen, erfolgt in Englisch.
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