Anl. 5 — Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
Rückverweise
Umfassende Liste der Dokumente, die als Nachweis für die Anforderungen an die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gemäß Absatz 3 des Artikels 3 dieses Abkommens gelten:
• Einreise-/Ausreisestempel und ähnliche Vermerke im Reisedokument der betroffenen Person sowie andere (z. B. fotografische) Beweise für Einreise/Ausreise;
• Gültige Dokumente, z. B. ein Visum, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die von der ersuchten Partei für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Staates der ersuchten Partei ausgestellt wurde;
• Reisedokumente der ersuchten Partei, die einer Person ausgestellt wurden, die kein Staatsangehöriger des Staates der ersuchten Partei ist;
• Dokumente, Bescheinigungen und Rechnungen jeglicher Art (z. B. Hotelrechnungen, Arzt-/Zahnarzttermine, Eintrittskarten für staatliche/private Institutionen, Mietwagenvereinbarungen oder Kreditkartenabrechnungen), die eindeutig darauf hinweisen, dass sich die Person im Hoheitsgebiet des Staates der angeforderten Partei aufgehalten hat;
• Namentliche Tickets und/oder Passagierlisten für z. B. Flug-, Bahn-, Bus- oder Schiffsreisen, die den Aufenthalt und die Reiseroute der betroffenen Person im Hoheitsgebiet des Staates der angeforderten Partei zeigen;
• Informationen, die zeigen, dass sich die betroffene Person an einen Kurierdienst oder ein Reisebüro gewandt hat;
• Offizielle Aussagen der Grenzschutzbeamten oder anderer Zeugen, die die Grenzüberquerung der betroffenen Person bestätigen können;
• Offizielle Aussagen der betroffenen Person in gerichtlichen Verfahren oder in Verwaltungsverfahren;
• Identitätsprüfung infolge einer Suche im Visuminformationssystem.
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