Anl. 4 — Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
Rückverweise
Umfassende Liste der Dokumente, die als prima facie Beweis für die Staatsangehörigkeit der Parteien gemäß Absatz 1 des Artikels 2 und Absatz 2 des Artikels 3 des Abkommens gelten:
• Kopien der im Anhang 3 aufgeführten Dokumente;
• Dokumente, deren Gültigkeit im Anhang 3 mehr als sechs (6) Monate abgelaufen ist;
• Militärausweise oder Kopien davon;
• Führerscheine oder Kopien davon;
• Geburtsurkunden oder Kopien davon;
• Alle anderen Dokumente oder Gutachten von Experten oder Kopien davon, die zur Feststellung der Staatsangehörigkeit der betroffenen Person beitragen können;
• Personendaten und Erklärungen der betreffenden Person;
• Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten,
• Die gesprochene Sprache der betroffenen Person, einschließlich der Ergebnisse einer offiziellen Prüfung;
• Glaubwürdige Zeugenaussagen,
• Das Ergebnis des Interviews mit der betroffenen Person durch die angeforderte Partei, das auf Anfrage durchgeführt wird.
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