BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)Anl. 1

Anl. 1Zuständige Behörden und Kommunikationsmittel Grenzkontrollpunkte Bedingungen der Überstellung und Transportart Durchbeförderungsersuchen Bedingungen der begleiteten Rücknahme und Durchbeförderung

In Kraft seit 01. Mai 2026
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