Art. 65 Unterzeichnung — Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Dieses Übereinkommen wird ab dem 20. September 2023 für alle Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Unterzeichnung aufgelegt und liegt bis zum 20. September 2025 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
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